Du lädst wöchentlich zu deiner Laufgruppe ein – ganz ohne Verein, Satzung oder Vorstand. Und irgendwann kommt die Frage: Haftest du, wenn sich jemand verletzt? Die meisten Ratgeber dazu sind für eingetragene Vereine geschrieben. Hier ist, was für den informellen Fall wirklich gilt – und wo die Grenzen der Gewissheit liegen.
Daniel Gruber · 27. Juli 2026 · 6 Min. Lesezeit
Du organisierst seit ein paar Monaten eine Laufgruppe. Kein Verein, keine Satzung, kein Vorstand – einfach eine Uhrzeit und ein Treffpunkt im Gruppen-Chat, und jede Woche laufen ein paar Leute mit. Und dann, mitten in einer ganz normalen Trainingswoche, taucht die Sorge auf: Was, wenn sich jemand beim Event verletzt? Haftest du dann persönlich?
Die meisten Texte zu diesem Thema sind für eingetragene Vereine mit Vorstand und Vereinshaftpflichtversicherung geschrieben – und gehen an der Realität der meisten Hosts vorbei, die genau das nicht haben. Dieser Artikel ordnet ein, was für den informellen Fall gilt. Er ersetzt keine Rechtsberatung, aber er hilft dir, die richtigen Fragen zu stellen.
Deutsches Haftungsrecht kennt keine feste Kategorie „informelle Laufgruppe". Was zählt, ist die Rolle, in der du auftrittst. Eine Rechtsanwältin für Sport- und Fitnessrecht bringt es so auf den Punkt: Haftung unter Freunden lässt sich nur sehr selten begründen, solange kein gewerblicher Hintergedanke im Spiel ist (Quelle aktivKANZLEI, Julia Ruch). Solange dein Lauftreff eine zwanglose, unentgeltliche Verabredung ist – kein Programm, keine Anmeldegebühr, kein kommerzielles Interesse – bewegst du dich rechtlich näher an einer Verabredung unter Freunden als an einer offiziellen Veranstaltung.
Juristisch heißt das Konstrukt dahinter Gefälligkeitsverhältnis: eine unentgeltliche Gefälligkeit unter Bekannten, ohne Rechtsbindungswillen. Gerichte leiten daraus unter engen Voraussetzungen einen stillschweigenden Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit ab – allerdings nur in echten Ausnahmefällen, und der Bundesgerichtshof hat 2016 klargestellt, dass eine bestehende Haftpflichtversicherung diese stillschweigende Haftungsbeschränkung wieder aushebeln kann (Quelle BGH, Urteil vom 26.04.2016; Quelle Jura Individuell). Kurz: Es gibt eine reale Grundtendenz zu deinen Gunsten, aber keine Garantie, und die Bewertung hängt am Einzelfall.
Wichtig ist die Kippschwelle: Sobald ein kommerzielles Element dazukommt – ein Fitnessstudio, ein Personal Trainer oder ein Laufladen lädt kostenlos zum Lauftreff ein, um Kundschaft zu binden – wird aus dem Organisator ein Veranstalter mit deutlich höheren Sorgfaltspflichten (Quelle aktivKANZLEI). Ein rein privater, nicht-kommerzieller Lauftreff fällt nicht automatisch in diese Kategorie.
Wer an einer Sportart mit üblichem Verletzungsrisiko teilnimmt, trägt einen Teil dieses Risikos grundsätzlich selbst. Das Prinzip „Handeln auf eigene Gefahr" wird in der aktuellen Rechtsprechung zwar nicht mehr als eigenständige Rechtsfigur behandelt, fließt aber über Mitverschulden und den Grundsatz von Treu und Glauben in die Bewertung ein: Wer sich bei einer schadensgeneigten Sportart verletzt, handelt treuwidrig, wenn er Schadensersatz verlangt, obwohl der oder die andere sich regelgerecht verhalten oder nur geringfügig danebengelegen hat (Quelle Haufe Rechtslexikon). Laufen ist dabei deutlich risikoärmer als etwa Kontaktsport – ein Sturz über eine Wurzel oder eine Verstauchung gehört zum allgemeinen Lebensrisiko der Sportart, das Teilnehmende mit ihrer freiwilligen Teilnahme akzeptieren.
Das heißt nicht, dass du als Host nie haftest. Es heißt, dass die Ausgangslage für gewöhnliche Sportrisiken – jemand stolpert, verkrampft, überschätzt sich – günstiger ist als viele Hosts befürchten. Anders sieht es aus, wenn du selbst grob fahrlässig oder vorsätzlich handelst.
Unabhängig davon, ob du formell ein Verein bist: Wer eine Gefahrenquelle eröffnet, trägt eine Verkehrssicherungspflicht dafür. Auf deine Rolle übersetzt heißt das ganz praktisch:
Zu Haftungsausschluss-Formularen, wie sie manche Lauftreffs nutzen: Ein pauschaler schriftlicher Ausschluss wirkt beruhigend, ist aber kein Freibrief. Nach deutschem Recht kann eine Haftung für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wirksam ausgeschlossen werden – unabhängig vom Verschuldensgrad (Quelle IT-Recht Kanzlei, § 309 Nr. 7a BGB). Ein solches Formular kann sinnvoll sein, um Erwartungen zu dokumentieren, ersetzt aber keine echte Absicherung.
Eine private Haftpflichtversicherung deckt laut Verbraucherschutz „private sportliche Betätigungen" und alltägliche Gefälligkeitshandlungen im privaten Bereich grundsätzlich ab (Quelle Verbraucherzentrale). Für einen Host, der ehrenamtlich und unentgeltlich eine Laufgruppe organisiert, ist das eine gute Ausgangsbasis. Die Krux: Die gängigen Erklärungen sprechen ausdrücklich vom „privaten Bereich" – wie genau ein Versicherer eine regelmäßige, öffentlich sichtbare Organisatorenrolle mit wechselnden Teilnehmenden einordnet, ist nicht einheitlich geregelt und hängt von den Bedingungen deines konkreten Vertrags ab.
Deshalb der ehrlichste Rat an dieser Stelle: Ruf deinen Versicherer an, beschreib konkret, was du tust – wöchentliches, unentgeltliches Lauftreffen, offen für alle, kein Verein –, und lass dir schriftlich bestätigen, ob und wie das mitversichert ist. Das kostet zehn Minuten und ersetzt jede Vermutung.
Wenn deine Gruppe wächst, regelmäßiger wird oder du merkst, dass du dir mehr Absicherung wünschst, ist die Vereinsgründung eine reale Option – aber kein Muss. Ein eingetragener Verein (e.V.) wird als eigene juristische Person geführt, wodurch die Haftung grundsätzlich auf das Vereinsvermögen beschränkt ist und das Privatvermögen der Mitglieder im Regelfall unberührt bleibt (Quelle Hiscox). Für unentgeltlich tätige Vorstandsmitglieder oder solche mit einer Vergütung bis 3.300 Euro im Jahr gilt zudem eine Haftungsprivilegierung: Sie haften dem Verein gegenüber grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (§ 31a BGB, Quelle Hiscox, ClubDesk). Ergänzt wird das meist durch eine Vereinshaftpflichtversicherung, die über den Landessportbund oder direkt bei einem Versicherer abgeschlossen wird und Verein, Vorstand, Mitglieder und Helfende einschließt (Quelle DOSB).
Das ist ein größerer Schritt mit echtem Verwaltungsaufwand – ein eingetragener Verein braucht zum Beispiel mindestens sieben Gründungsmitglieder und eine Satzung (Quelle ClubDesk). Für viele informelle Laufgruppen lohnt sich das erst, wenn die Gruppe fest etabliert ist, wächst oder eigenes Vereinsvermögen (etwa für Ausrüstung oder Vereinsevents) sinnvoll wird. Wenn du an dem Punkt stehst, ist Laufgruppe gründen der richtige Startpunkt für die praktischen Grundlagen.
Zwischen „gar nichts" und „Verein gründen" gibt es außerdem Zwischenschritte: eine eigenständige private Zusatzversicherung für Vereinsähnliches oder eine einzelne Veranstalter-Haftpflichtpolice für ein größeres, einmaliges Event – beides Fragen, die du am besten direkt mit einem Versicherungsmakler klärst, der auf Sport- oder Vereinsversicherungen spezialisiert ist.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Einordnung auf Basis öffentlich zugänglicher Rechtsquellen und Verbraucherinformationen – keine Rechtsberatung für deinen konkreten Fall. Ob und wie du haftest, hängt vom genauen Sachverhalt, deinem Bundesland, deiner Versicherungspolice und im Zweifel von einem Gericht ab. Wenn dich das Thema wirklich umtreibt – etwa weil deine Gruppe größer wird oder du unsicher bist, was dein Versicherer abdeckt –, sprich mit einem Fachanwalt für Sport- oder Versicherungsrecht oder direkt mit deinem Versicherer. We Up ist eine Plattform zum Ankündigen und Organisieren deiner Events – keine Versicherung und kein Ersatz für eine Rechtsform. Sie ändert nichts an deinem rechtlichen Status als Host, macht dir aber das Organisieren leichter. Mehr zu den Grundlagen findest du unter für Hosts.